Grundlagen:
Bildungs- und Erziehungsziele der Grundschule laut Schulgesetz MV, den Rahmenplänen MV sowie schulinternen Rahmenplänen
Besonderheiten:
- intensive Berücksichtigung der Auswirkungen der Behinderung der körperlichen und motorischen Entwicklung auch auf alle anderen Entwicklungsbereiche (sozial, emotional, kognitiv, Hören, Sehen)
- Erstellen individueller Förderpläne mit regelmäßigen Aktualisierungen
- interdisziplinäre Zusammenarbeit des pädagogischen, therapeutischen, medizinischen und pflegerischen Personals
- enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
- Unterricht der 1. und 2. Klasse in der Regel in 3 Schuljahren
- meist schulartübergreifende Klassen
- Unterricht häufig jahrgangsübergreifend
Ziele der ersten Schuljahre:
- individuelle, prozessimmanente Diagnostik in allen Entwicklungs- und Lernbereichen
- umfangreiche diagnosegeleitete Förderung
- gegebenenfalls: Überprüfung der Schulart in Zusammenarbeit mit dem Diagnostischen Dienst des Schulamtes
- ab Klasse 3 Beschulung getrennt nach Schularten
Unterrichtsformen:
- Binnendifferenzierung
- Projektarbeit
- Tages- oder Wochenplanarbeit
- Freiarbeit
- Veranstaltungen wie die Oster-, Herbst- und Weihnachtsprojekte, Fasching
Zusätzliche Förderangebote:
- Wahrnehmung, Sprache sowie Arbeit am Computer
- Therapien im Schulalltag