Antrag und Feststellung
Anträge können gestellt werden von:
Antragsteller Eltern/ Erziehungsberechtigte:
- formlos
mit Angaben des Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Schule/ Kindergarten, Klasse
kurze Begründung
Unterschrift der Eltern/ Erziehungsberechtigten
Antragsteller Schule:
- Vordruck (Anlage 1 und 2a)
- datenschutzrechtliche Aufklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 2b)
- beizufügen sind Schulbericht, Überblick über bisher durchgeführte Fördermaßnahmen
- Aussagen zur medizinischen Diagnose (vom behandelnden Hausarzt, Facharzt, dem Gesundheitsamt/ Jugendärztlichen Dienst etc.)
- psychologische Befunde
Anträge werden gerichtet:
an den zentralen Diagnostischen Dienst, über das jeweilige Staatliche Schulamt
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt den Diagnostischen Dienst die Anträge zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:
- zu erfassen
- zu prüfen
- zu bearbeiten
Auf der Grundlage eines interdisziplinär erstellten sonderpädagogischen Gutachtens und der Empfehlung des Diagnostischen Dienstes, erfolgt die abschließende Empfehlung durch die zuständige Schulbehörde.
Eltern/ Erziehungsberechtigte werden durch Diagnostiker über die mögliche Schullaufbahn beraten.
Die gesetzliche Grundlage zu Antrag und Feststellung finden sie unter Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung, 16.Februar 2009, § 5.