Vertretungen der Erziehungsberechtigten und ihre Aufgaben
Die Erziehungsberechtigten wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung ihrer Kinder auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch
- die Klassenelternversammlung und den Klassenelternrat,
- den Schulelternrat,
- den Kreiselternrat,
- die Vertreter der Erziehungsberechtigten in Konferenzen.
Aufgabe der Elternvertretungen ist es,
- das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zu festigen und zu vertiefen,
- die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der schulischen Erziehung zu wahren und ihre Verantwortungsbereitschaft zu fördern,
- den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Beratung und Information zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten.
Veranstaltungen der Elternvertretung auf dem Schulgrundstück oder in anderen Einrichtungen, die regelmäßig schulischen Zwecken dienen, sind Schulveranstaltungen.Den Elternvertretungen der Schule sind vom Schulträger die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Einrichtungen und der notwendige Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen.
Auszug aus Schulgesetz MV
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Schulelternrates, Herr Adam Koletzko. E-Mail: elternrat@uefz-neubrandenburg.de