Das Zusammenleben vieler Menschen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln und Grundsätzen. Sie gilt für alle Beteiligten an unserer Schule, das gesamte Schulgelände- und Gebäude sowie auf allen schulischen Veranstaltungen – auch am außerschulischen Lernort.
1. Die Schule ist von Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Unterrichtsräume dürfen ab 7.15 Uhr betreten werden und sind nach Unterrichtsschluss bzw. schulischen Veranstaltungen zu verlassen. Ganztagsschüler (Schüler der Klassen 5-10) melden sich vor jeder Freistunde und nach dem Unterricht in der Ganztagsschule an und werden dort betreut. Grundschüler werden bis zur Abfahrt der Schülerbeförderung durch PmsA beaufsichtigt.
Die Haupteingangstüren bleiben geschlossen. Zum Abholen von Schülerinnen und Schülern können folgende Nummern angerufen werden:
Nr. 51 – Grundschule, Kl. 1 – 4 Die Schüler werden vom Personal zur Tür gebracht.
Nr. 32 – Ganztagsschule, Kl. 5 – 10 Die Schüler kommen selbstständig zur Tür.
Nr. 70 – US/MS Die Schüler werden vom Personal gebracht.
Nr. 67 – MS/OS „
Nr. 72 – OS/AS „
Das Verlassen des Schulgebäudes ohne Genehmigung ist während des Schulbetriebes und in den Pausen nicht gestattet. Schüler sind nicht berechtigt, hausfremden Personen Türen zu öffnen.
2. Ab 7.00 Uhr werden die Schüler vom aufsichtsführenden Personal an der
Schultür in Empfang genommen und bei Abfahrt der Schülerbeförderung der Fahrerin oder dem Fahrer bzw. den Erziehungsberechtigten anvertraut.
3. Vor dem Unterricht und in den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Freizeitgelände auf. Bei Regenwetter wird durch das Sekretariat abgeklingelt. Die Lehrer und PmsA beaufsichtigen die Schüler in den Klassenräumen. Die großen Pausen sind zur Esseneinnahme und Erholung zu nutzen. Den Weisungen der aufsichtsführenden Kräfte ist unverzüglich und in vollem Umfang nachzukommen.
4. In Freistunden und in der Mittagspause dürfen Schüler ab dem 14. Lebensjahr mit Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Genehmigung der Schulleitung das Schulgelände verlassen. Bei missbräuchlicher Verwendung dieser Erlaubnis kann diese widerrufen werden. Beim Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsicht durch die Schule.
5. Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Ganztagsschule gemeldet sind, verlassen nach Unterrichtsschluss/Esseneinnahme unverzüglich das Schulhaus/Schulgelände.
6. Schüler dürfen mit Genehmigung der Eltern mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Außerdem muss eine Bestätigung der Schule vorliegen. Die Fahrräder sind in die vorhandenen Fahrradständer zu stellen. Wege und Durchgänge sind freizuhalten.
7. Fahrstühle dürfen von berechtigen Schülern genutzt werden. Bis zum 10. Lebensjahr erfolgt die Benutzung unter Aufsicht.
8. Die Garderobe und die Sportbekleidung sind mit in die Unterrichtsräume zu nehmen bzw. in den Schließfächern unterzubringen. Das Abstellen von Schul- bzw. Sporttaschen ist im Atrium nicht gestattet.
9. Jeder Schüler kennt den Alarmplan und verhält sich im Katastrophenfall entsprechend der Belehrung.
10. Auf dem gesamten Schulgelände besteht generelles Rauchverbot.
11. Waffen (Pistolen, Messer) und andere gefährliche Objekte (Taschenmesser, Spraydosen …) sowie Propagandamaterial verfassungsfeindlichen Inhaltes, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Tragen von Kleidung und/oder Abzeichen/Symbolen welche geeignet sind den Schulfrieden zu gefährden oder den Schulbetrieb zu stören, können untersagt werden (rechts- oder linkspolitisch radikal, sexuell aufreizend, etc.).
12. In der Schule ist das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol, Drogen oder drogenähnlichen Substanzen untersagt. Dies gilt für alle schulischen Veranstaltungen, auch am außerschulischen Lernort (Klassenfahrt, Ausflug, etc.).
13. Im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist das Mitführen von elektronischen Geräten und Spielzeug nicht gestattet. Handys dürfen während des Schulbetriebes nicht eingeschaltet sein und verbleiben in der Schulmappe. Das Mitführen und die Benutzung privater Datenträger im Schulhaus ist nicht gestattet.
14. Privates Fotografieren und Filmen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.
15. Bei Krankheit/Abwesenheit ist die Schule
bis 7.30 Uhr unter der Tel.-Nr. 0395/56395-11 und der Essenanbieter
bis 8.00 Uhr unter der Tel.-Nr. 0395/56395-21
zu informieren.
16. Der Aufenthalt in den Sanitärbereichen/Toiletten ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bei der Toilettennutzung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
17. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Werfen mit Gegenständen (Steine, Schneebälle u. a.) sowie das Anlegen von Eis- und Schlitterbahnen untersagt.
18. Für von Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Wertgegenstände, die nicht der Schulpflichterfüllung dienen oder für Unterrichtszwecke notwendig sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen sind im Sekretariat oder bei einer Lehrkraft abzugeben.
bestätigt von der Schulleiterin, der Sicherheitsbeauftragten, dem Schülerrat und dem Vorsitzenden der Schulkonferenz