Sehr geehrte Eltern,
auf Grund der steigenden Inzidenzwerte in unserem Landkreis besteht an den Schulen weiterhin für alle SchülerInnen und Beschäftigten der Schule die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sich zwei mal wöchentlich zu testen (3. Schul – Corona – Verordnung §3a vom 26.08.2021).
Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene.
Ein negatives Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie sonstiges an Schule tätiges Personal Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht (161 Hinweisschreiben des BM).
Schüler und Schülerinnen im Alter von 7 bis 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in der Häuslichkeit getestet werden.
Schüler und Schülerinnen, die den Selbsttest zu Hause durchführen, benötigen die Selbsterklärung (Formular Testergebnis in der Häuslichkeit) über einen zu Hause
durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind jeden Montag und jeden Donnerstag den Testnachweis in der Schule vorlegt. Bei fehlendem Testnachweis werden die Eltern sofort von der Schule informiert und müssen den Testnachweis per Email / Fax nachreichen oder Ihr Kind unverzüglich von der Schule abholen.
Bei Wiederaufnahme in die Schule nach einer COVID 19 Erkrankung ist das Formular Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung einer COVID – 19 – Symptomatik als Vorlage für die Wiederaufnahme in die Schule nötig.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder die Erklärung über das Reiseverhalten immer unterschrieben am ersten Tag des Schulbesuchs nach den Ferien bzw. Ferientagen abgeben müssen.
Bei nicht Abgabe gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischer Anlage.
Alle Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter Allgemeines – Formulare.
Mit den herzlichsten Grüßen
Andrea Menzel und Catherine Scheumann
Schulleiterin stellv. Schulleiterin