Zentrales Ziel des Schulbereichs mit Förderschwerpunkt „Lernen“ ist es, den Schülern, bei denen neben einem Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung auch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen gegeben ist,
- das Erreichen des Abschlusses der Förderschule mit einer qualifizierten Vorbereitung auf einen beruflichen Bildungsweg oder
- der Wechsel in eine Grund- oder Regionale Schule/Gesamtschule
- das Erreichen eines der Berufsreife gleich gestellten Abschlusses und
- die Teilnahme am Berufsleben und eine eigenverantwortliche Lebensführung
zu ermöglichen.
Der Schulbereich „Lernen“ umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 3 bis 9.
Schwerpunkte bis zur Jahrgangsstufe 4: Kontaktbereitschaft, Selbstvertrauen und schulische Leistung, Lernenwille motivieren und vor Versagensängsten bewahren, Aufbau aller Basiskompetenzen
Schwerpunkte der Jahrgangsstufen 5 bis 9: Vorbereitung auf die Eingliederung in die Arbeitswelt mit dem Ziel der beruflichen Entwicklung, Aufbau von Methodenkompetenzen
Leistungsbewertung erfolgt anhand der individuellen Leistungsfähigkeit als Motivierung zum Lernen.
Nach erfolgreichem Abschluss der 9. Jahrgangsstufe erhält der Schüler den Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, dieser berechtigt zur Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses.
In weiterführenden Bildungseinrichtungen kann auf der Grundlage dieses Abschlusses ein Abschluss im nächst höheren Bildungsgang angestrebt werden.
Auszug aus § 11 Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
(Förderverordnung Sonderpädagogik – FöSoVO)
Vom 2.9.2009 geändert 17.9.2010